In o. a. Zusammenhang fand am heutigen Tage auf Einladung der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont eine Besprechung statt, an der neben der Polizei der Landkreis Hameln-Pyrmont, die Stadt Bad Pyrmont, die Führungsaufsichtsstelle des Landgerichts Hannover, der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen und der Betreiber der Einrichtung teilgenommen haben.Es wurde Folgendes festgestellt:
- Bei dem Ex-Häftling besteht nach wie vor eine hohe Rückfallgefahr.
- Die Einrichtung in Thal bietet nicht die Voraussetzungen einer dauerhaften Unterbringung für den Ex-Häftling. Insofern muss zeitnah eine örtliche Veränderung zum Tragen kommen.
- Im Ergebnis besteht Einvernehmen, dass die Gesamtumstände die Prüfung einer Zwangseinweisung nach dem NPsychKG erfordern.
- Die örtliche Polizei wird gemeinsam mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont entsprechend initiativ werden.
- Der Bewährungshelfer unterstützt das Vorgehen.



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