► Wie wird die Alterskennzeichnung technisch umzusetzen sein? Was muss ich als Anbieter dabei genau machen?
Der gemeinsame Standard hierfür wird gegenwärtig unter den beteiligten Institutionen (vgl. § 12 JMStV-2011) abgestimmt und wird sodann auf anschauliche Weise kommuniziert werden. Ob und, wenn ja, auf welche Weise neben der technischen Kennzeichnung auch eine optische Kennzeichnung erfolgen muss, wird derzeit noch diskutiert.
► Mein Website besteht aus sehr vielen Seiten. Muss jede einzelne extra bewerten?
Nein, müssen Sie nicht. Sie können aber.
Die Idee ist, dass jeder Anbieter selbst entscheiden kann, wie "kleinteilig" die Kennzeichnung geschieht. Hat er Inhalte, die er kennzeichnen möchte oder muss, kann er die komplette Website einheitlich kennzeichen. Er kann aber auch für einzelne Bereiche abweichende Kennzeichen vergeben. Schließlich steht es ihm frei, jedes Einzeldokument mit einer individuellen Altersstufe zu kennzeichnen.
► Ich werde ab Januar 2011 meine Website mit einer Altersstufe kennzeichnen - und was passiert dann damit?
Eltern können entscheiden, ob sie auf den von ihren Kindern genutzten Computern Jugendschutzprogramme (nutzerautonome Filter) installieren wollen. Tun sie dies, werden alle Seiten, die mit einer höheren als der im Programm ausgewählten Altersstufe gekennzeichnet sind, nicht angezeigt. Ein solches Programm kann es dem Kind bzw. dem Jugendlichen aber individuell ermöglichen, die Eltern um die Freischaltung einer speziellen Seite zu bitten. Sind die Eltern einverstanden, wird die Alterskennzeichnung des Anbieters übergangen (grundrechtlich geschütztes Erziehungsprivileg der Eltern).
Weil Jugendschutzprogramme nicht zentral gesteuert oder staatlich verwaltet werden, hat die Alterskennzeichnung auch nichts mit Zensur oder dem Aufbau einer Sperrinfrastruktur zu tun. Allein die Eltern (bzw. Erziehende und andere Sorgeberechtigte) entscheiden, welche Wirkung die Alterskennzeichnung auf einem konkreten PC bzw. auf ein einzelnes Kind hat.
► Kann ein Jugendschutzprogramm denn nur gekennzeichnete Seiten erkennen?
Nein. Jugendschutzprogramme müssen neben der Fähigkeit, die Alterskennzeichnung auszulesen, auch unbekannte Seiten bewerten können. Hierfür werden z.B. Blacklists und Whitelists eingesetzt. Das ist vor allem für ausländische Seiten wichtig, die in der Regel nicht nach den deutschen Vorgaben altersgekennzeichnet sein werden.
► Heißt das, für mich als erwachsenen Nutzer ändert sich gar nichts?
Richtig. Und wer sich dagegen entscheidet, für seine Kinder eine entsprechende Software zu installieren, merkt von der Alterskennzeichnung ebenfalls nichts.